Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Ort und Form?

Der Wille der verstorbenen Person ist in erster Linie ausschlaggebend für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsorten. Es ist wichtig zu beachten, dass je nach Bundesland individuelle Gesetze zu diesem Thema gelten. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen selbst oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Gleiches gilt für eine Urnenbeisetzung auf See.

In Deutschland besteht grundsätzlich Friedhofszwang, was bedeutet, dass die meisten Bestattungen auf einem Friedhof stattfinden müssen. Alternative Bestattungsformen außer der Baumbestattung können daher nur über das Ausland realisiert werden. Es ist daher ratsam, sich vorab über die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten in dem entsprechenden Bundesland zu informieren, um den letzten Willen der verstorbenen Person bestmöglich zu berücksichtigen.


Bestattungsarten

Die Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Mehr als die Hälfte aller Bundesbürger werden so bestattet. Die verstorbene Person wird in einem Sarg in eine Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben.

Die Feuerbestattung

Diese Bestattungsart wird überwiegend in unserer Region gewählt. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt.

Für eine Feuerbestattung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen oder der Angehörigen ist erforderlich, ebenso wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft kommt es zu einer schnellen Dehydrierung, die etwa 90 Minuten dauert. Nach der Verbrennung wird die Asche des Verstorbenen in einer Aschekapsel aufbewahrt. Diese trägt wichtige Informationen wie den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung und die Einäscherungsnummer. In der Regel wird die Aschekapsel in eine Schmuckurne gelegt und gemeinsam mit dieser in der Erde beigesetzt.

Die Seebestattung

Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne dem Meer übergeben wird. Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne (spezielle Seeurne) gefüllt. Mit oder ohne Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone (speziell eingezeichnete Seegebiete in Seekarten) in der Regel über „rauem Grund“ (Gebiete, in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird) nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. Diese Beisetzung wird vorwiegend in der Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik oder im Mittelmeer durchgeführt.

Alternative Bestattungsformen

 

 

 

Alternative Bestattungsformen werden heute immer häufiger nachgefragt. Dazu gehört die Beisetzung im Wurzelbereich eines Baumes, Bergbach-, Almwiesen-, Fels-, Luft- und Diamantbestattungen. Wir beraten Sie gern!


Die Grabarten

Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.

Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
 

Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem verstorbenen Individuum fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.

Eine weitere Variante ist das einheitlich gestaltete Reihengrab mit Pflege durch die Friedhofsverwaltung inklusive Grabstein/-platte mit Namensinschrift. Die Kosten werden im Voraus für die gesamte Ruhezeit bezahlt. 

Gemeinschaftsgrab (Erd,-Feuerbestattung)

Das ist eine anonyme Rasengrabstelle. In Zwickau wird bei der Urnenbestattung eine Grabplatte mit der Jahreszahl und dem Quartal, in der die Beisetzung erfolgte, am Weg eingebracht. Die Pflege wird durch die Friedhofsverwaltung durchgeführt.

Es gibt auch weitere Varianten mit Namensnennung, z.B. die Urnengemeinschaftsgrabanlage "An der Mauer" in Zwickau.